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Dienstag, 25. August 2009

Müssen Bücherbusfahrer die Schulbank drücken?

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz schreibt vor, dass alle Berufskraftfahrer aus EU-Ländern bis September 2014 eine einwöchige Weiterbildung besuchen müssen, die alle 5 Jahre erneut absolviert werden muss.
Wer sich darüber näher informieren möchte, dem seien folgende Links auf das Webangebot vom TÜV Rheinland empfohlen:

Berufsqualifikationsgesetz
Weiterbildung

Weiterbildungsangebote gibt es inzwischen breit gestreut, so dass jede Fahrbibliothek ihre(n) Fahrer rechtzeitig schulen lassen kann.
Dass dort auf spezifische Probleme des Bücherbusfahrens ( aus den Regalen fallende Bücher, zugeparkte Haltestellen etc.) eingegangen wird, ist allerdings eher unwahrscheinlich ... ;-)

Kreis Cuxhaven in der Niederelbe-Zeitung

cuxhaven_2009_2Die Niederelbe-Zeitung stellte am 24. August 2009 in einem kurzen Artikel die Fahrbücherei des Kreises Cuxhaven vor.

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Bücherbus der Kreisfahrbibliothek Teltow-Fläming

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